Der Breitbandausbau im Kreis Segeberg, insbesondere in der Gemeinde Sülfeld, ist ein zentrales Projekt zur Stärkung der digitalen Infrastruktur. Es wurde verstärkt daran gearbeitet, die Breitbandversorgung zu verbessern, um sowohl den Bedürfnissen der Bürgerinnen als auch den Anforderungen der ansässigen Unternehmen gerecht zu werden.

Dank der umfangreichen Fördermittel des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein wird der Ausbau entscheidend vorangetrieben. Diese finanziellen Mittel ermöglichen es der Gemeinde, in die notwendigen technischen Infrastrukturen zu investieren und den Ausbau von modernen Glasfasernetzen zu beschleunigen.

Aktuell sind die Stadtwerke Neumünster mit der Verlegung von Glasfaserkabeln beschäftigt, um auch die letzten „weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Ziel ist es, allen Haushalten und Betrieben in Sülfeld einen schnellen und zuverlässigen Internetzugang zu ermöglichen.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Rahmen der Förderprogramme, die darauf abzielen, die digitale Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gemeinde Sülfeld in der digitalen Welt nicht abgehängt wird und die Bürgerinnen von modernen Internetverbindungen profitieren können.

Darüber hinaus müssen weitere Straßenzüge in die Planung aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang befinde ich mich derzeit noch in Abstimmung mit dem Kreis Segeberg, um die genauen Details und den Zeitplan festzulegen. Der Breitbandausbau ist somit ein entscheidender Schritt für die Zukunft der Gemeinde und ihrer Einwohner*innen.

Folgende Bauabschnitte der Glasfaserverlegung befinden sich auf der Baustrecke bzw. Umleitungsstrecke der Baumaßnahme „L81, Grabau-B432“. Die Bauzeit für die Arbeiten auf der L81 ist vom 16.10.2024 bis zum 06.11.2024 angesetzt. Mit den unten aufgeführten Bauabschnitten der Glasfaserverlegung darf daher erst nach Abschluss der Arbeiten an der L81, Grabau-B432, begonnen werden.

  • Nr. 01: Neuer Weg (K54), An der Wildkoppel, Zuckerhut
  • Nr. 02: Neuer Weg (K54), Zuckerhut, Sülfelder Kamp, Wittenkamp
  • Nr. 03: Neuer Weg (K54), Sülfelder Kamp, Wittenkamp, Lindenweg
  • Nr. 04: Neuer Weg (K54), Lindenweg, Lohkoppel, Am großen Alsterkanal
  • Nr. 05: Neuer Weg (K54), Am alten Alsterkanal, In der Ecke, Am Stift, Am Markt, Schützenstraße
  • Nr. 06: Neuer Weg (K54), Am alten Alsterkanal, In der Ecke, Am Stift, Am Markt, Schützenstraße
  • Nr. 07: Neuer Weg (K54), Am alten Alsterkanal, In der Ecke, Am Stift, Am Markt, Schützenstraße
  • Nr. 08: Am Markt, Am Stift, Schützenstraße, Stoltenweg, Oldesloer Straße (K108)
  • Nr. 32: Neuer Weg (K54), Alte Poststraße (K54), Vierthof
  • Nr. 35: Neuer Weg (K54), Alte Poststraße (K54), Vierthof
  • Nr. 36: Alte Poststraße (K54), Vierthof, Neuer Weg (K54)

Zusätzlich befinden sich einige Bauabschnitte der Glasfaserverlegung ebenfalls auf der Umleitungsstrecke der Maßnahmen GIK-SE37 und L81, Grabau-B432. Da die Bauzeit der Maßnahme L81 maßgebend ist, darf mit diesen Abschnitten voraussichtlich erst nach dem 06.11.2024 begonnen werden.

  • Nr.09: Oldesloer Straße (K108), Am Markt
  • Nr.10: Oldesloer Straße (K108), Bestehöhe, Bahnhofstraße, Sülfelder Brücke
  • Nr.11: Oldesloer Brücke (K108), Kassburg
  • Nr.12: Kassburg, Sülfelder Brücke (K108), Sülfelder Tannen
  • Nr.33: Vierthof, Neuer Weg (K54), ALte Poststraße (K54)
  • Nr.34: Vierthof

72 verkehrsrechtliche Anordnungen bekommt man nicht jeden tag. Jede Maßnahme ist einzeln durchzuführen. Sobald die beauftragte Baufirma die Arbeiten einer Maßnahme abgeschlossen hat, kann mit der nächsten begonnen werden.

Die Maßnahmen, die den „Neuen Weg“ betreffen, müssen vorab mit dem Ordnungsamt Itzstedt abgestimmt werden, da in diesem Bereich aktuell Wanderbaumaßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung stattfinden. Zudem sind die betroffenen Anwohner frühzeitig von der Baufirma über die jeweilige Maßnahme zu informieren.

Sollte es Fragen oder Hinweise geben, dann schreiben Sie mir: Buergermeister@suelfeld.de

Marek Krysiak
-Bürgermeister der Gemeinde Sülfeld-