Die WAS Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH plant die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West“ in der Stadt Bad Oldesloe. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Planstraße A, eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Erschließungsstraße, die im Norden an den bestehenden Einmündungsbereich der Grabauer Straße (L 226) anbindet.

Zur Anbindung des Gewerbegebietes ist die Herstellung eines vierarmigen Kreisverkehrs im Zuge der L 226 vorgesehen. Die Bauarbeiten sollen im Zeitraum von Juni bis Dezember dieses Jahres durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt in drei Bauphasen, um die Maßnahme geordnet abzuwickeln und die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten. Es wird eine Vollsperrung der L226 von Bad Oldesloe – Richtung Autobahn A21 und Grabau eingerichtet. Die Umleitung Richtung Bad Oldesloe soll über Sülfeld – Elmenhorst laufen.

Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten werden Umleitungsstrecken eingerichtet, die teilweise über das Gebiet der Gemeinde Sülfeld führen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind verschiedene begleitende Maßnahmen vorgesehen.

So werden am Ortseingang von Sülfeld aus Richtung Tönningstedt (Sülfelder Brücke) bis zum Ortsausgang Elmenhorster Straße zusätzliche Verkehrszeichen zur Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgestellt. Entlang der innerörtlichen Umleitungsstrecke gilt durchgehend Tempo 30, insbesondere zum Schutz der Schulkinder. Die bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Schule sowie an den Kreisstraßen K 54 und K 108 bleiben dabei berücksichtigt.

Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs im Bereich der Schule in Sülfeld soll bei Bedarf eine Fußgängerbedarfsampel eingerichtet werden. Alternativ kommt die Anlage eines Fußgängerüberweges in Betracht. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird anhand des tatsächlichen Verkehrsaufkommens während der Bauzeit bewertet. Sofern erforderlich, erfolgt eine entsprechende Nachrüstung.

Auf der K 110 zwischen Sülfeld-Petersfelde und Elmenhorst ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der teilweise in den Fahrbahnbereich hineinragenden Bäume, kein sicherer Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen möglich. Daher ist für diesen Streckenabschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h vorgesehen.

Darüber hinaus weist der Kreis Segeberg darauf hin, dass die vorgesehene Umleitungsstrecke sowie die Bedarfsumleitung der Autobahn über den GIK-Weg 37 nördlich von Sülfeld in Richtung Neverstaven nicht für eine erhöhte Verkehrsbelastung und den Begegnungsverkehr größerer Fahrzeuge ausgelegt sind. Aus diesem Grund wird auch für die K 103 außerhalb der Ortslage eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet.

Durch die vorgesehenen Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen sollen die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Gemeinde Sülfeld sowie auf den Schul- und Anliegerverkehr während der Bauzeit auf ein möglichst geringes Maß beschränkt werden.

Die Gemeinde Sülfeld wird die Auswirkungen der Maßnahme während der Bauzeit aufmerksam beobachten. Sollten sich im Verlauf der Umleitung weitere Probleme oder Gefahrenstellen ergeben, werden wir entsprechende Nachbesserungen einfordern.

Gleichzeitig appelliere ich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, während der Bauzeit besonders rücksichtsvoll und aufmerksam unterwegs zu sein. Gerade auf den Umleitungsstrecken, im Bereich der Schule sowie in den Ortslagen ist gegenseitige Rücksichtnahme ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Marek Krysiak
-Bürgermeister der Gemeinde Sülfeld-